Ihren Schaden zahlt der Verursacher!

Die Gutachterkosten auch!

Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?

Ihr Fahrzeug wurde durch eine andere Person oder Fahrzeug beschädigt? Dann werden die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung getragen. Anders ist es, wenn der Schaden nicht mehr als 700€-1000€ (Bagatellschaden) überschreitet. Dann wird anstelle eines Gutachten ein Kostenvoranschlag erstellt, diese Kosten werden auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Dies gilt auch für weitere entstandene Kosten z.B: Schmerzensgeld, Abschleppkosten, usw.

Beispiel

Für eine vollständige Kostenübernahme ist es erforderlich, dass Sie keinerlei Schuld an dem Schadenereignis haben. Bei einer vorliegenden Teilschuld oder Mithaftung an dem Unfall, müssen Sie die Sachverständigenkosten anteilig der ermittelten Haftungsquote tragen.

Bei einem Schaden wird festgestellt, dass der Unfallverursacher lediglich 60 % an dem Schadenereignis Schuld trägt. Somit ergibt sich eine Mithaftung an dem Unfall in Höhe von 40 % zu Ihren Lasten. Foglich werden die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung nur in Höhe von 60 % übernommen. Die übrigen 40 % der Gutachterkosten, müssen aufgrund der Haftungsquote von Ihnen selbst getragen werden.