Was tun nach einem Unfall?

Das sind unsere Empfehlungen:

1. Fotos machen!

Fotos von der Unfallstelle und Schaden zur Beweissicherung aufnehmen

2. Daten austauschen

Alle Beteiligten sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Daten auszutauschen

3. Unfallhergang notieren

Schadenhergang festhalten und vom Unfallverursacher unterschreiben lassen.

4. Unfall Experten24 anrufen

Den jetzt sind die Profis gefragt

5. Rechtsanwalt

Wir empfehlen Ihnen unsere besten Rechtsanwälte

6. Schadenregulierung

Im Schnitt dauert eine Sachdensregulierung drei bis sechs Wochen

Jetzt wird abgerechnet! Damit Ihr Kfz Schaden erstattet wird

Unfall gehabt?

Im Straßenverkehr oder im geparkten Zustand kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug ohne Verschulden beschädigt wird. Dann muss der Unfallverursacher gesetzlich geregelt die entstehenden Kosten übernehmen. In den meisten Fällen kann der Nichtfachmann nicht abschätzen, wie hoch der Schaden ist und welche Auswirkungen der Schaden auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges hat oder haben könnte.

Damit Sie keine Nachteile bei der Regulierung des Schadens haben, brauchen Sie ein Schadensgutachten. Dies gibt Ihnen zusätzlich eine Aufklärung über die Verkehrssicherheit Ihres Autos. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren jetzt einen Termin für die Begutachtung Ihres Fahrzeuges. Das Team von Unfall Experte24 prüft unabhängig und neutral Ihren Schaden.

Warum benötigen Sie ein Kfz Gutachten?

Das von uns erstellte Schadengutachten ist ein unabhängiges und neutrales Unfallgutachten. Es ist die Basis für die Abwicklung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung. Es werden auch unsere Kfz-Gutachterkosten übernommen. Der Kostenvoranschlag deckt nicht jeden Ihrer Ansprüche ab, weil wie z.B. die Fotodokumentation oder die Angabe fehlt, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist.

Auch wenn es nach einem unscheinbar harmlosen Parkrempler aussieht, könnte es manchmal eine tiefergehende Beschädigung sein.

KOSTENFREI

Sie haben nach einem Haftpflichtschaden das Recht einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen! Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 249 BGB.