Reparaturbestätigung/Nutzungsausfallbestätigung
Eine Reparaturbestätigung dient im Fall einer Schadenabwicklung als Nachweis der durchgeführten Reparaturen. Vorrangig findet diese Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung und als Qualitätskontrolle. Im Zusammenhang mit der fiktiven Schadenabwicklung ist vornehmlich die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls und damit die noch ausstehende Abschlusszahlung.
Zum Urteil des Bundesgerichtshof BGH VI ZR 146/16:
Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, hat die Möglichkeit den eingetretenen Schaden fiktiv abzurechnen. Wenn der Geschädigte selbst oder Bekannte hat, die das Fahrzeug reparieren können, bietet sich eine derartige Vorgehensweise an. Nach der Reparatur in Eigenregie muss die Reparatur bestätigt werden, um Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur ersetzt zu bekommen. Dies kann durch einen Sachverständigen bestätigt.