Damit Sie Ihr Unfallschaden erstattet bekommen!

Im Straßenverkehr oder im geparkten Zustand kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug ohne Verschulden beschädigt wird. Dann muss der Unfallverursacher die entstehenden Kosten übernehmen. In den meisten Fällen kann der Nichtfachmann nicht abschätzen, wie hoch der Schaden ist und welche Auswirkungen der Schaden auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges hat oder haben könnte. Auch wenn es nach einem unscheinbar harmlosen Parkrempler aussieht könnte es manchmal eine tiefergehende Beschädigung ausrichten.

Lehnen Sie immer dankend das Angebot für den Kfz Gutachter von der Gegnerischen Versicherung ab und nehmen Sie sich immer den Kfz Gutachter ihres Vertrauens!

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“Wir empfehlen bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall immer einen unabhägigen und neutralen Kfz Gutachter zu beauftragen!”

UNSERE LEISTUNGEN

Die Kosten für das Gutachten bei einem Unfall sind Schadensersatzansprüche gegen den Schadensverursacher, somit müssen die Kosten erstatten werden § 249 BGB.

Ein Kostenvoranschlag ist die „einfache Version“ eines Kfz-Gutachtens. Er ist günstiger und leichter erstellen. Er entspricht nur einer Vorkalkulation.

Mit einem Wertgutachten wird der tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges ermittelt und dient nach einem Unfall als nachweisbare Grundlage für die Schadenskalkulation.

Ein Oldtimer Gutachten dient zur Ermittlung des besonderen Wertes Ihres Oldtimers. Erforderlich ist es für Fahrzeuge im Originalzustand oder bei aufwendig restaurierten!

Die Reparaturbestätigung dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur. Es wird damit bescheinigt, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt ist.

Wir betreuen und beraten Sie bei Ihrem Firmen- und Privatenfuhrpark, z.B. bei der Schadensabwicklung, Bewertungen und beim Verkauf .